Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KOHLBRECHER Zelte und Planen
1. Geltung Alle gegenwärtige und zukünftigen Lieferungen, und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

2. Angebote und Vertragsabschluss Alle Angebote sind freibleibend. Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie Preisangaben sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise Alle vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

4. Lieferung Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik oder Störung der Verkehrswege), Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei dem Lieferanten des Auftragnehmers eintreten.

5. Zahlungen Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen. Bei Überschreiten der Fälligkeit kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Dann ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wird Vorbehaltsware veräußert, tritt der Auftraggeber die Forderung an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischen der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht dem Auftragnehmer wertanteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu.

7. Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Osnabrück vereinbart.

8. Sonstiges Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusätzliche AGB´s für Zeltwasch- und Nachimprägnier-aufträge an die Firma Kohlbrecher Zelte und Planen, Inhaber Norbert Hörnschemeyer e.K.

1. Ausführung und Leistungsbeschreibung Die Zeltreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Der Reinigungsauftrag wird von uns auf seine Vollständigkeit geprüft. Diese Kontrolle wird von beiden Seiten als verbindlich anerkannt. Bei einer Abrechnung nach Kilogramm wird das von uns festgestellte Gewicht nach Entfernung aller nicht zur Wäsche gehörenden Teile (z.B. Fremdkörper, Abspannleinen, Gerüstteile) zugrunde gelegt.

2. Mängel am gelieferten Reinigungsgut Die Firma Kohlbrecher ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die sie nicht durch die Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlungen, verborgene Fremdkörper und andere Mängel). Ebenso sind verbrauchsbedingte Veränderungen (Abnutzung) der Fasern oder Verfleckung an jedem zu reinigenden textilen Gut nicht auszuschließen und können evtl. nach der Reinigung auch deutlicher sichtbar werden.

3. Rückgabe Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung über die Fertigstellung des Auftrages abholen. Geschieht des innerhalb eine halben Jahrs nach diesem Termin nicht, so ist die Firma Kohlbrecher berechtigt, Lagergebühren zu erheben. Die Lagergebühren richten sich nach der Inanspruchnahme von Stellfläche. Erfolgt keine Abholung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Auftrages, so ist die Firma Kohlbrecher berechtigt, über das Reinigungsgut frei zu verfügen.

4. Beanstandungen/ Mängel Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von der Firma Kohlbrecher bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Rechnung. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Rückgabe gerügt werden.

5. Mängel nach Imprägnierung Das Waschverfahren mit anschließender Imprägnierung wurde mit dem Hilfsmittelhersteller optimiert und an die Anforderungen des Imprägniermittels angepasst. Jeder Waschvorgang wird genauestens überwacht, so dass auch alle Parameter eingehalten werden. Daher kann die Firma Kohlbrecher es ausschließen, dass die Imprägnierung nicht richtig aufgebracht worden ist. Sollte das Reinigungsgut teilweise undicht sein, spricht dies für eine unsachgemäße Behandlung in der Nutzung und kann nicht der Zeltwäsche incl. Imprägnierung angelastet werden.

6. Haftungsgrenze Die Firma Kohlbrecher haftet für den Verlust des Reinigungsgutes und für Bearbeitungsschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.